Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung des Hinduismus in der Schweiz und im deutschsprachigen Raum.

Das heisst für uns nicht, jemanden zu bekehren. Es heisst, eine Überlieferung zugänglich zu machen, die zu den Fragen der Gegenwart Substanzielles zu sagen hat — zu Verantwortung, zum Umgang mit der Natur, zu Mass und Sinn. Wer sich dafür interessiert, findet bei uns Information, Begleitung und Gemeinschaft. Wer nur zuhören möchte, ist ebenso willkommen.

Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig und verfolgt keine Erwerbszwecke.

Unsere Ziele

Die Statuten nennen drei Ziele. Sie bauen aufeinander auf: zuerst verstehen, dann erkunden — und wer es möchte, geht am Ende einen formalen Schritt.

  1. 01

    Bildung und Verbreitung

    Bildung und Verbreitung der hinduistischen und vedischen Philosophie durch Webinare, Kurse und Öffentlichkeitsarbeit sowie Darstellung ihrer Relevanz für die moderne Gesellschaft.

  2. 02

    Entdeckung und Begleitung

    Unterstützung von Interessierten bei der Entdeckung und Erforschung des Hinduismus durch Vermittlung von Kontakten zu Tempeln, Hindu-Organisationen und spirituellen Traditionen (Sampradayas).

  3. 03

    Aufnahme und Integration

    Unterstützung bei der formalen Aufnahme, Coaching und Mentoring sowie Integration in die bestehende hinduistische Gemeinschaft.

Statuten

Die Statuten regeln Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Finanzen des Vereins. Sie liegen derzeit als Entwurf vor und werden an der Gründungsversammlung vom [Gründungsdatum] beschlossen.

Sobald sie verabschiedet sind, veröffentlichen wir sie hier als PDF. Bis dahin geben die Seiten Organisation und Mitglied werden den wesentlichen Inhalt wieder.

Warum ein Verein?

Ein gemeinnütziger Verein nach schweizerischem Recht ist die passende Form für das, was wir vorhaben: Er ist demokratisch — die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ —, er verfolgt keinen Gewinn, und er ist rechenschaftspflichtig gegenüber seinen Mitgliedern. Für die Mitglieder besteht keine persönliche Haftung; es haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.