Der Verein befindet sich in Gründung. Die Struktur unten steht in den Statuten fest; die Ämter werden an der Gründungsversammlung besetzt. Namen ergänzen wir, sobald sie gewählt sind — erfundene Angaben stehen hier nicht.

Ämter

AmtPersonStatuten
Präsidium [wird gewählt] Art. 10
Kassier/in (Schatzmeister/in) [wird gewählt] Art. 10
Revisionsstelle [wird gewählt] Art. 14

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern verpflichtet; für Zahlungen im Rahmen des genehmigten Budgets kann Einzelzeichnungsrecht erteilt werden.

Die drei Organe

Mitgliederversammlung

Art. 7–9

Oberstes Organ des Vereins

  • Findet ordentlich im ersten Halbjahr statt.
  • Einladung mindestens 30 Tage im Voraus, schriftlich oder per E-Mail, mit Traktanden.
  • Anträge von Mitgliedern spätestens 10 Tage vor der Versammlung.
  • Eine ausserordentliche Versammlung kann der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder verlangen.
  • Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der Anwesenden.

Zuständig für

  • Wahl von Präsidium, Kassier/in und Revisionsstelle
  • Abnahme von Jahresbericht, Jahresrechnung und Revisionsbericht
  • Entlastung des Vorstands
  • Festsetzung des Jahresbeitrags und Genehmigung des Budgets
  • Genehmigung des Tätigkeitsprogramms
  • Änderung der Statuten (Zweidrittelmehrheit)
  • Auflösung des Vereins (Dreiviertelmehrheit)

Vorstand

Art. 10–13

Führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein

  • Besteht aus mindestens zwei Personen: Präsidium und Kassier/in.
  • Amtszeit drei Jahre, Wiederwahl unbegrenzt möglich.
  • Versammelt sich mindestens zweimal pro Jahr.
  • Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern verpflichtet.

Zuständig für

  • Vertretung des Vereins nach aussen
  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • Verwendung der Vereinsmittel im Rahmen des Budgets
  • Erstellung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget
  • Verwaltung der Website und der Kommunikationskanäle
  • Organisation von Webinaren, Veranstaltungen und weiteren Aktivitäten
  • Beauftragung von Freiwilligen und Arbeitsgruppen

Revisionsstelle

Art. 14

Prüft die Jahresrechnung

  • Mindestens eine natürliche Person, die nicht dem Vorstand angehört.
  • Wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt; Wiederwahl möglich.
  • Prüft die vom Vorstand vorgelegte Jahresrechnung und erstattet der Versammlung Bericht und Antrag.

Beschlussfassung

EntscheidErforderliche Mehrheit
Ordentliche BeschlüsseEinfaches Mehr der abgegebenen Stimmen
Änderung der StatutenZwei Drittel
Auflösung des VereinsDrei Viertel

Abgestimmt wird in der Regel offen durch Handerheben; auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Anwesenden geheim. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidiums.

Möchten Sie mitentscheiden? Mitglied werden — alle Mitglieder haben Stimm- und Antragsrecht.