Mitgliederversammlung
Art. 7–9Oberstes Organ des Vereins
- Findet ordentlich im ersten Halbjahr statt.
- Einladung mindestens 30 Tage im Voraus, schriftlich oder per E-Mail, mit Traktanden.
- Anträge von Mitgliedern spätestens 10 Tage vor der Versammlung.
- Eine ausserordentliche Versammlung kann der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder verlangen.
- Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der Anwesenden.
Zuständig für
- Wahl von Präsidium, Kassier/in und Revisionsstelle
- Abnahme von Jahresbericht, Jahresrechnung und Revisionsbericht
- Entlastung des Vorstands
- Festsetzung des Jahresbeitrags und Genehmigung des Budgets
- Genehmigung des Tätigkeitsprogramms
- Änderung der Statuten (Zweidrittelmehrheit)
- Auflösung des Vereins (Dreiviertelmehrheit)